Coronavirus
News:
PoC- Antigentest auf SARS-CoV-2 bei uns möglich
Stand: 19.01.2021
Sehr geehrte Angehörige, Besucher, externe Dienstleister, Lieferanten und Interressenten,
aktuell sind wir verpflichtet bzw. gibt es neue Regelungen:
Nach § 14 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestehen folgende Verpflichtungen zur Durchführung von PoC-Antigentests:
Nach § 14 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestehen folgende Verpflichtungen zur Durchführung von PoC-Antigentests:
- In Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen nach § 2 Abs. 2 NuWG:
Bei einer örtlichen 7-Tage-Inzidenz von ≥ 50 / 100.000 Einwohner müssen die Einrichtungen
auch Besucherinnen und Besuchern und anderen Personen, die die Einrichtung betreten wollen, einen Test anbieten. - Der Besuch bzw. das Betreten durch Dritte darf erst nach vorliegendem negativen Testergebnis ermöglicht werden.
- Die Vorschriften zur Kontaktreduzierung in § 6 Abs. 1 Satz 1 gelten auch für Besuche in Heimen. Die Anzahl der Besucherinnen
/ Besucher, die von einer Bewohnerin / einem Bewohner empfangen werden darf, ist durch die Regel "ein Hausstand plus eine Person
" bzw. "eine Person plus ein Hausstand" beschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Team vom Pflegeheim Haus Drei Linden
Stand: 24.11.2020
Sehr geehrte Angehörige, Besucher, externe Dienstleister, Lieferanten und Interressenten,
gemäß dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt besteht für Sie die Möglichkeit sich vor dem Besuch, vor Ihrer Dienstleistung und oder Lieferung mit einem PoC- Antigentest auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Der Test ist freiwillig, dauert ca. 20 min, ist für Sie kostenlos und Sie können sich bei uns bei jedem Besuch, jedoch maximal 1 x / Woche testen lassen.
Wir müssen lediglich Ihre Daten dokumentieren, den Test durchführen und bei einem positiven Ergebnis Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten.
Bei einem negativen Ergebniss ändern sich die Besuchsregelungen leider nicht. Alle Regeln müssen bestehen bleiben!
Wenn Sie die Testung ablehnen hat dies keinerlei Auswirkung auf Ihren Besuch, Ihrer Dienstleistung und oder Lieferung.
Wenn Sie in Erwägung ziehen unser Angebot zur Testung anzunehmen, kommen Sie bitte nach vorheriger telefonischer Absprache 20 min vor Ihrem eigentlichen Besuchstermin.
Bleiben Sie gesund und halten Sie sich zum Schutz aller an die Anweisungen der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Team vom Pflegeheim Haus Drei Linden
Stand: 22.05.2020
Sehr geehrte Angehörige, Besucher, externe Dienstleister, Lieferanten und Interressenten,
wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass ab Montag den 25.05.2020 eine Änderung der Besuchs - und Betretungsregelung für unsere Einrichtung in Kraft tritt.
Das heißt für Sie, dass Sie ab Montag Ihre Angehörigen unter bestimmten Vorraussetzungen und unter bestimmten Schutzmaßnahmen besuchen können.
Auch Dienstleister wie Friseure und Podologen haben unter bestimmten Vorraussetzungen und Schutzmaßnahmen wieder Zutritt zur Einrichtung.
Grundsätzlich müssen Sie bevor Sie zu Besuch kommen mit uns einen Termin telefonisch unter der u.a. Telefonnummer absprechen.
Bei diesem Telefonat werden wir Ihnen schon die eine oder auch andere Vorraussetzung, Schutzmaßnahme und den Besuchsablauf sowie die Besuchsregelungen erklären.
Beim Besuch selbst werden Sie durch uns eingewiesen und befragt. Dazu dann aber beim Besuch mehr.
Sollten Sie Rückfragen an uns haben und oder sich über das Befinden Ihrer Angehörigen informieren wollen rufen Sie uns gerne unter der Tel.Nr. 05528/2814 an.
Bleiben Sie gesund und halten Sie sich zum Schutz aller an die Anweisungen der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Team vom Pflegeheim Haus Drei Linden